Allgemeine Geschäftsbedingungen
CDC Concept Design Company GmbH
(Stand Januar 2021)
1. Geltung
1.1. Die Lieferungen der CDC Concept Design Company GmbH werden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeführt.
1.2. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für die CDC Concept Design Company GmbH nur verbindlich, wenn eine schriftliche Zustimmung der CDC Concept Design Company GmbH erteilt wurde, bzw. die CDC Concept Design Company GmbH nicht aus- drücklich ihrer Geltung zugestimmt hat.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden.
2 Vertragsschluss
2.1. Die Angebote der CDC Concept Design Company GmbH sind freibleibend und nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer zu verstehen. Der Vertrag kommt grundsätzlich durch Unterzeichnung des Orderdeckblatts vom Käufer zustande. Bei der CDC Concept Design Company GmbH anderweitig eingegangene Kaufangebote des Kaufinteressenten sind für diesen bindend. Ein Vertrag gilt in diesem Fall im Zeitpunkt des Zugangs einer schriftlichen Annahme des Bestellangebots durch die CDC Concept Design Company GmbH oder der Lieferung der bestellten Produkte als abgeschlossen.
2.2. Bei Vertragsschluss getroffene Nebenabreden sind für die CDC Concept Design Company GmbH nur dann verbindlich, wenn sie von der CDC Concept Design Company GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2.3. Die CDC Concept Design Company GmbH ist berechtigt, bestellte Produkte (Modelle) infolge von Rohmateriallieferungen, Fertigungsanforderungen oder aus modischen oder anderen sachlich berechtigten Gründen zu ändern, wenn und soweit solche Änderungen dem Käufer zumutbar sind.
3. Lieferung
3.1. Die Ware wird an die vom Käufer angegebene Adresse des Käufers ausgeliefert. Der Käufer ist verpflichtet, der CDC Concept Design Company GmbH sämtliche Person, sein Unternehmen, seine Adresse sowie seine Niederlassung betreffende Änderungen sofort mitzuteilen.
3.2. Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer trägt ab dem Zeitpunkt, in welchem die Ware an den Überbringer oder den Spediteur übergeben wird, die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder Beschädigung der Ware. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschuldung des Käufers verzögert, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
3.3. Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb des mit dem Käufer vereinbarten Zeitrahmens, wobei der CDC Concept Design Company GmbH eine zusätzliche Frist von 12 Werktagen für eine verzögerte Lieferung zusteht. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Im Falle einer Lieferverzögerung über die vorgenannte 12-Werktags-Frist hinaus hat der Käufer -nach schriftlicher Nachfristsetzung- das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei zeitlich gestaffelten Lieferungen kann der Käufer vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die bereits gelieferte Ware für ihn kein Interesse hat.
3.4. Ist ein Lieferverzug von der CDC Concept Design Company GmbH zu vertreten, so beschränkt sich die Verzugsentschädigung des Käufers auf 0,5% für jede vollendete Woche des Verzugs, maximal jedoch auf 5% des Nettorechnungswertes, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der CDC Concept Design Company GmbH.
3.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die CDC Concept Design Company GmbH die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer hier wegen Schadenersatzansprüche erwachsen. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die von der CDC Concept Design Company GmbH nicht zu vertreten sind und durch die die CDC Concept Design Company GmbH die Lieferung verzögert, unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Pandemien, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrs-sperrungen, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel, gleichgültig ob sie bei der CDC Concept Design Company GmbH oder einem Vor- oder Unterlieferanten der CDC Concept Design Company GmbH eintreten. In diesen Fällen ist der Käufer seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt, als die ganz oder teilweise noch ausstehende Lieferung wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat.
3.6. Es gelten zudem ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Käufer bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Käufer bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
4. Unberechtigter Rücktritt, Annahmeverweigerung
4.1. Wenn und soweit der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder die Annahme der Lieferung verweigert, ist die CDC Concept Design Company GmbH berechtigt, vom Käufer Schadensersatz in Höhe von 50% des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der Versand-, Transport- und Lagerkosten und aller sonstigen der CDC Concept Design Company GmbH dadurch entstehenden Kosten zu verlangen.
4.2. Dem Käufer steht der Nachweis offen, dass die CDC Concept Design Company GmbH kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit, Beschaffenheit und Mängel zu untersuchen. Fehlmeldungen sind der CDC Concept Design Company GmbH unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel der Ware sind der CDC Concept Design Company GmbH innerhalb von 12 Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
5.2. Der Käufer hat der CDC Concept Design Company GmbH Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch die CDC Concept Design Company GmbH zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist die CDC Concept Design Company GmbH von der Mangelhaftung befreit.
5.3. Die Rücksendung beanstandeter Ware muss stets frei Haus an die CDC Concept Design Company GmbH erfolgen. Derartige Rücksendungen werden entgegengenommen, wenn sie die anlässlich der Mängelrüge vorgegebene Retourennummer tragen oder wenn die Rücksendung auf andere Weise einer bestimmten Mängelrüge zugeordnet werden kann. Nicht derart zuordenbare oder unfrei verschickte Rücksendungen werden auf Kosten des Rücksenders retourniert und/oder von der CDC Concept Design Company GmbH nicht angenommen.
5.4. Die Mängelhaftung der CDC Concept Design Company GmbH beschränkt sich darauf, dass die CDC Concept Design Company GmbH alle Teile, die bei Gefahrübergang mangelhaft sind, nach eigener Wahl kostenlos nachbessert oder ersetzt. Ersetzte Teile werden das Eigentum der CDC Concept Design Company GmbH. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder sich eine angemessene Frist hinaus verzögert oder aus sonstigen von der CDC Concept Design Company GmbH zu vertretenden Gründen fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung geltend machen.
5.5. Die CDC Concept Design Company GmbH leistet keine Gewähr für Schäden, die durch natürlichen Verderb, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung oder Nachbesserung durch den Käufer oder Dritte entstehen.
5.6. Die Lieferung von Sonderposten oder Räumungswäre erfolgt, sofern ein Preisnachlass gegenüber dem Listenpreis von mindestens 20% gewährt wird, stets unter Ausschluss von Rücktrittsrechten sowie Mängelansprüchen wegen bekannter oder offensichtlicher Mängel.
5.7. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- und Folgeschadens- gegen die CDC Concept Design Company GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, es sei denn, dass er Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der CDC Concept Design Company GmbH oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese Person beruht oder wenn dies zu Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit geführt hat. Dies gilt auch, soweit vom Käufer gegenüber den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der CDC Concept Design Company GmbH geltend gemacht werden. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der CDC Concept Design Company GmbH ist jedoch eine etwaige Ersatzpflicht der CDC Concept Design Company GmbH der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gleiches gilt für direkte Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der CDC Concept Design Company GmbH. Eine Umkehr der Beweislast ist mit vorbestehenden Vorschriften nicht verbunden.
5.8. Sämtliche Mängelansprüche des Käufers einschließlich der in Ziffer 5.5 geregelten Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, nicht jedoch vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Mängelansprüche eines Endverbrauchers erfüllt hat.
6. Schutzrechte, Urheberrechte, Eigentum an Werbeunterlagen
6.1. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder des Urheberrechtes durch der CDC Concept Design Company GmbH gelieferte Waren Ansprüche erhebt, hat der Käufer die CDC Concept Design Company GmbH hiervon unverzüglich zu unterrichten. Er darf in keinem Fall eine Schutzrechtsverletzung anerkennen und er hat der CDC Concept Design Company GmbH alle Abwehrmaßnahmen vorzubehalten.
6.2. Wenn der Käufer die Ware in einer Weise verkauft oder ändert – einschließlich der Hinzufügung einer Marke, dass gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrechts eines Dritten verletzt werden, ist der Käufer für eine solche Verletzung allein haftbar und verpflichtet, die CDC Concept Design Company GmbH von allen daraus resultierenden Ansprüchen des Dritten, gleich welcher Art, freizustellen.
6.3. Der Käufer darf ihm gelieferte CDC Concept Design Company GmbH -Ware nicht kopieren oder nachahmen. Das Gleiche gilt für alle CDC Concept Design Company GmbH – Marken und – Kennzeichen sowie Abbildungen in CDC Concept Design Company GmbH – Werbematerialien oder – Bestellunterlagen. Bei Verstößen hiergegen kann die CDC Concept Design Company GmbH sofort alle Vertragsbeziehungen beenden, insbesondere von noch nicht erfüllten Kaufverträgen zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
6.4. Die CDC Concept Design Company GmbH behält sich dich das Urheberrecht sowie das Eigentum an sämtlichen übergebenen Werbematerialien vor. Diese sind vom Käufer ausschließlich bestimmungsgemäß sowie zur Werbung für die von der CDC Concept Design Company GmbH erworbenen Waren einzusetzen und dürfen weder vervielfältigt, verbreitet oder ohne ausdrückliche Zustimmung die CDC Concept Design Company GmbH öffentlich zugänglich gemacht werden. Auf Anforderung der CDC Concept Design Company GmbH sind die Werbematerialien unverzüglich zurückzugeben, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht wurde.
6.5. Marken und sonstige Kennzeichen der CDC Concept Design Company GmbH dürfen vom Käufer nur in der ausdrücklich von der CDC Concept Design Company GmbH genehmigten Weise und ausschließlich zur Werbung, für die von der CDC Concept Design Company GmbH erworbenen Waren eingesetzt werden. Die CDC Concept Design Company GmbH ist insbesondere berechtigt, konkrete Vorgaben für Größe, Gestaltung und Platzierung der Marken und Kennzeichen zu machen. Es ist dem Käufer untersagt, außerhalb der Verkaufsstelle mit Marken oder Kennzeichen der CDC Concept Design Company GmbH für Sonderangebote oder sonstige Preisreduktionen zu werben, es sei denn, die CDC Concept Design Company GmbH hat dies im Einzelfall sowie im Voraus ausdrücklich gestattet. Eine von der CDC Concept Design Company GmbH nicht autorisierte Vervielfältigung bzw. Nachahmung von Marken bzw. Kennzeichen ist dem Käufer nicht gestattet.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle Verkäufe der CDC Concept Design Company GmbH an den Käufer erfolgen unter Vorbehalt des Eigentums der CDC Concept Design Company GmbH an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Kaufpreisforderungen der CDC Concept Design Company GmbH aus allen Verträgen.
7.2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/ Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
7.3. Der Käufer muss die Vorbehaltsware sorgfältig behandeln und auf eigene Kosten zum Wiederbeschaffungswert versichern. Seine Entschädigungsansprüche aus der Versicherung im Falle des Untergangs oder der Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit an die CDC Concept Design Company GmbH ab. Im Falle von Pfändungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Maßnahmen Dritter muss der Käufer die CDC Concept Design Company GmbH unverzüglich benachrichtigen und die für eine Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
7.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die der CDC Concept Design Company GmbH zustehenden Forderungen um mehr als 10%, so ist die CDC Concept Design Company GmbH bereit, auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben.
8. Zahlung
8.1. Rechnungen von Warenlieferungen sind, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, nach 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.
8.2. Die CDC Concept Design Company GmbH gewährt ihren Kunden folgende
Zahlungskonditionen: 10 Tage 2%; 30 Tage netto.
8.3. Die CDC Concept Design Company GmbH akzeptiert grundsätzlich keine Scheckzahlung, Zahlungen haben auf das auf der Rechnung angegeben Konto zu erfolgen.
8.4. Die CDC Concept Design Company GmbH ist berechtigt die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
8.4.1. Leistung bei abgetretenen Ansprüchen, sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bankverbindung der CF Commercial Factoring GmbH / Celle, zu leisten, an die wir unsere gegenwertigen und künftigen Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf dieses Institut übertragen.
8.5. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die CDC Concept Design Company GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.
8.6. Wenn der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen der CDC Concept Design Company GmbH in Verzug ist oder nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern oder die Einhaltung seiner Zahlungspflichten zu gefährden, ist die CDC Concept Design Company GmbH berechtigt,
8.6.1. noch ausstehende Warenlieferungen auszusetzen und für weiter Warenlieferungen Vorauszahlungen oder Stellung geeigneter Sicherheiten zu verlangen und/oder
8.6.2. nach erfolglosem Verstreichen einer angemessen Nachfrist für Vorauszahlungen oder Leistung von Sicherheiten von allen Verträgen zurückzutreten, die mit dem Käufer abgeschlossen, aber noch nicht ausgeführt sind. Ein derart durch den Käufer verursachter Lieferstopp löst keinerlei Schadenersatzansprüche des Käufers aus.
8.6.3. gegen die Zahlungsansprüche der CDC Concept Design Company GmbH kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Aufgrund solcher Gegenansprüche sowie wegen Ansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, kann die CDC Concept Design Company GmbH auch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8.7. Abtretungsgebot, wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.
8.8. Fälligkeit der Ansprüche bei abgetretenen Forderungen, befindet sich der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Factor im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
9. Wiederverkauf
9.1. Der Käufer ist verpflichtet,
9.1.1. die Ware ausschließlich von dem/den in seiner Bestellung angegebenen Ladengeschäften aus zu verkauften und jedwedes Material, einschließlich Werbematerial bezüglich der Ware, ausschließlich in diesem Ladengeschäft zu präsentieren,
9.1.2. die Ware nur an Endverbraucher zu verkaufen.
9.2. Für den Fall der Verletzung einer der in Ziffer 9.1 genannten Verpflichtungen hat der Käufer der CDC Concept Design Company GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des Netto-Verkaufspreises eines dieser vorstehenden Pflichten verletzenden Angebots oder Verkaufs zu bezahlen. Der CDC Concept Design Company GmbH bleibt das Recht vorbehalten, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
9.3. Die CDC Concept Design Company GmbH ist im Falle einer schwerwiegenden oder nachhaltigen Pflichtverletzung des Käufers berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten, die mit dem Käufer abgeschlossen, aber noch nicht ausgeführt sind.
9.4. Dem Käufer werden von der CDC Concept Design Company GmbH weder im Hinblick auf bestimmte Kunden noch auf ein bestimmtes Gebiet Exklusivrechte eingeräumt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart.
10. Datenspeicherung
10.1. Die CDC Concept Design Company GmbH ist berechtigt, alle Kundendaten zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies geschäftsnotwendig und nach Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Für alle Verträge mit dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.2. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist das für den Sitz der CDC Concept Design Company GmbH örtlich zuständige Gericht, bei abgetretenen Forderungen kann, nach Wahl der CF Commercial Factoring GmbH, auch Celle Gerichtsstand sein. Die CDC Concept Design Company GmbH behält sich jedoch vor, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.